Eine Bewerbung entscheidet über den Arbeitsplatz des Bewerbers und ist von daher ein wichtiges Dokument. Wie man eine Bewerbung anfertigt, ist den meisten Bewerbern bekannt. Welche Fallen sich in einer Bewerbung, dem Bewerbungsgespräch und dem Arbeitsvertrag verstecken können, wissen die wenigsten. Tätigkeit, Pflichten, Bezahlung, Stundenzahl der Arbeitsstunden, Urlaub und soziale Zusatzleistungen werden im Arbeitsvertrag ebenso geregelt, wie Anstellungszeit, Probezeit und Kündigungsfristen. Wer noch keine Erfahrungen mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages hat, kann schnell einen schlechten Vertrag abschließen. In Branchen wie der Gastronomie, der Hotellerie und dem Einzelhandel vergeht kein Monat ohne skandalöse Meldungen über Ausbeutung am Arbeitsplatz, unbezahlte Überstunden und untertarifliche Bezahlung.
Informationsquellen
Vereine, Internetportale und Beraterbüros geben gern Hinweise über die arbeitsrechtliche Situation in der Branche, die ein Bewerber ins Auge gefasst hat. Neben den Rahmenbedingungen, wie z.B. dem Mindestlohn, der Wochenarbeitszeit und dem Jahresurlaub sind bei Abschluss des Arbeitsvertrages konkrete Details zu beachten, die dem ungeübten Arbeitnehmer nicht sofort ins Auge fallen. Gewisse Grundkenntnisse aus der Arbeitswelt sind unabdingbar, um einen Arbeitsvertrag beurteilen zu können. Zum Beispiel hat ein Arbeitsmonat im Durchschnitt 160 Arbeitsstunden und der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro pro Stunde. Eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Bruttolohn unter 1360,00 Euro ist also arbeitsrechtswidrig. Die Arbeitsagentur veröffentlicht in Kooperation mit Umfrageinstituten von Zeit zu Zeit Tabellen mit den gestaffelten Löhnen für Neueinsteiger, Quereinsteiger, Studienabsolventen und unqualifizierten Arbeitskräften. Hier können die Stundenlöhne erhebliche Unterschiede nach Branchen, Regionen, Qualifizierung und Arbeitserfahrung der Arbeitnehmer aufweisen. Neben dem Internet können auch Berater der Arbeitsagentur, Statistiken, im Einzelfall bei hoch dotierten Arbeitsverträgen auch Rechtsanwälte als Informationsquelle genutzt werden.
Überstunden, Teilzeitbeschäftigung und Mehrarbeit
Managerverträge oder Verträge mit IT Spezialisten oder hoch qualifizierten Technikern enthalten oft keine Regelungen über die Bezahlung von Überstunden. Die Gehälter solcher Spitzenverdiener sind so hoch, dass unbezahlte Überstunden für die Erreichung des Arbeitszieles als selbstverständlich vorausgesetzt werden. In einigen Unternehmen führte dies zu der Ansicht, dass Überstunden grundsätzlich nicht bezahlt werden sollten. Aktuell macht jeder Beschäftigte in Deutschland zwischen vier und fünf Überstunden pro Woche. Nur 42 Prozent der Beschäftigten bekommen das bezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer mit Mindestlohn jedoch 5 Überstunden pro Woche unbezahlt macht, dann liegt wiederum ein rechtswidriges Arbeitsverhältnis vor, weil er ja 180 Stunden pro Monat leistet und bei einem Bruttolohn von 1360,00 Euro nur 7,50 Euro statt 8,50 Euro Stundenlohn bekommt. Schwieriger wird es bei Gehältern um die 3000,00 Euro brutto monatlich und höher mit vertraglich vereinbarten unbezahlten Überstunden. Eine wichtige Frage sollte sich jeder Arbeitnehmer beantworten, bevor einen Arbeitsvertrag unterschreibt: Will der Unternehmer mich einstellen, oder als Billigarbeitskraft ausbeuten? Arbeitsverträge, die deutlich auf Letzteres hinweisen, sind in der Regel keine gute Basis für den Aufbau einer Existenz. Ein weiteres Schlupfloch für untertarifliche Bezahlung kann Teilzeitbeschäftigung oder ein Minijob sein. Halbtags-Jobs oder 450,00 Euro Jobs werden gern ausgeschrieben, um Arbeitnehmer später mit unterschiedlichen Begründungen zu unbezahlter Mehrarbeit zu veranlassen. In Extremfällen entsprach die Arbeitszeit einem Vollzeitjob, die Entlohnung aber nur einem Teilzeit-Job oder Minijob. Im Bewerbungsgespräch lässt sich problemlos feststellen, welche Einstellung der Arbeitgeber zu den Fragen der Arbeitsstundenregelung und der Mehrarbeit hat. Eine freundliche und bestimmte Frage nach Stundenzahl und Stundenlohn wird klären, ob der Arbeitgeber hierzu klare Aussagen trifft oder das Thema durch diffuse Formulierungen verschleiert.
Zusatzleistungen des Arbeitgebers
Die Palette der Zusatzleistungen der Arbeitgeber reicht vom kostenlosen Mittagessen über Zusatzurlaub und Dienstwagen bis Leistungsboni. Das Themengebiet ist umfassend und komplex. Zusatzleistungen können vom Arbeitgeber je nach Branche und Region unterschiedlich eingesetzt werden. Eine Firma, die gar keine Zusatzleistungen anbietet, verzichtet auf ein wichtiges Instrument zur Bindung und zur Motivation der Mitarbeiter. In einem solchen Fall besteht schon Anlass, sich die Konditionen des Arbeitsvertrages gründlich durchzulesen. Die Zusatzleistungen für einen IT Ingenieur werden von denen einer ungelernten Hilfskraft erheblich abweichen. Eine gründliche Recherche über branchenübliche Zusatzleistungen sollte vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages geführt werden.
Verhalten im Bewerbungsgespräch
Das Bewerbungsgespräch ist wie jede geschäftliche Verhandlung eine Gratwanderung mit gewissen Risiken. Der Ton sollte in jedem Fall freundlich sein. Wer Forderungen stellt, sollte auch etwas anbieten. Das gilt nicht nur für Verkaufsgespräche oder in Präsentationen, sondern auch für die Bewerbung. Sicheres Auftreten ohne Überheblichkeit wird den positiv eingestellten Arbeitgeber bestärken, einen Arbeitsvertrag anzustreben. Überzogene Forderungen, Ängstlichkeit und Unsicherheit erzeugen kein positives Bild. Wer sich vor dem Bewerbungsgespräch ausführlich über die Möglichkeiten von Zusatzleistungen in seiner Branche und Region informiert hat, wird die besten Chancen haben.
Fazit
Die wichtigen Bestandteile des Arbeitsvertrages sind Arbeitsleistung, Arbeitsstunden, Stundenlohn und Zusatzleistungen. Es gilt der Mindestlohn von 8,50 pro geleistete Arbeitsstunde. Höhere Löhne oder Verträge mit Festgehalt sollten nach den branchenüblichen Konditionen in der jeweiligen Region vereinbart werden. Zusatzleistungen sollten im Bewerbungsgespräch detailliert hinterfragt werden. Ohne Informationen über leistungsgerechte Bezahlung und Zusatzleistungen hat ein Bewerber im Gespräch schlechte Karten. Mit den Hintergrundinformationen kann die eigene Position freundlich und bestimmt vertreten werden. Bewerber mit gerechtfertigten eigenen Ansichten sind bei Arbeitgebern durchaus gern gesehen, wenn die Ansichten angemessener Form vorgetragen werden. Auf dieser Basis wird die Bewerbung zum Erfolg.